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Öffentliche Mitwirkung Teilrevision Isleren

öffentliches Mitwirkungsverfahren Teilrevision Isleren vom 1. Mai 2026 bis und mit 1. Juni 2026

öffentliche mitwirkung

Im Jahr 2021 wurde die Gesamtrevision der Ortsplanung Schenkon von der Stimmbevölkerung beschlossen. In einigen Fällen wurden spezifische Bestimmungen der Gestaltungspläne in die Nutzungsplanung übernommen. Im Falle des Gestaltungsplanes «Isleren Nord» wurde eine Spezielle Wohnzone Nr. 8 «Isleren Nord» geschaffen, die u.a. das Mass der Nutzung parzellenscharf festlegt und dieses auf den Bestand beschränkt, um den Erhalt der bestehenden Quartierstruktur sicherzustellen. In der Zwischenzeit hat die Gemeinde Erfahrungen in der Anwendung der revidierten Bau- und Zonenordnung (bestehend aus Zonenplan und Bau- und Zonenreglement) gesammelt. Die Gemeinde möchte im Gebiet den Entwicklungsspielraum vergrössern und beabsichtigt daher Änderungen im Bau- und Zonenreglement.

Der Entwurf der Änderungen im Bau- und Zonenreglement liegt vor und wird dem Kanton zur Vorprüfung eingereicht. Währenddessen findet die öffentliche Mitwirkung zur Teilrevision Isleren vom 1. Mai 2026 bis und mit 1. Juni 2026 statt. Innerhalb dieser Frist können alle Interessierten ihre Anregungen schriftlich bei der Gemeindeverwaltung Schenkon einreichen. Der Gemeinderat wird zu den Mitwirkungseingaben Stellung nehmen.

Unterlagen:

Nach der Vorprüfung und einer allfälligen Bereinigung des Bau- und Zonenreglements erfolgt die öffentliche Auflage zur Teilrevision Isleren. Die Stimmbevölkerung von Schenkon wird voraussichtlich im November 2026 über die Teilrevision Isleren abstimmen können.