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Revidierte Verordnung zum Energieförderreglement

Die Gemeinde Schenkon fördert den Umstieg auf erneuerbare Energien und regelt mit einem Energieförderreglement sowie der zugehörigen Verordnung die Vergabe und Auszahlung von Fördermitteln.

In den vergangenen Jahren war das Förderbudget jeweils bereits weit vor Jahresende ausgeschöpft, was zu Wartelisten und Verzögerungen führte.

Die bestehende Verordnung wurde inhaltlich und strukturell überprüft sowie die bisherigen Auszahlungen analysiert. Auf dieser Grundlage wurden Anpassungsvorschläge erarbeitet. Die überarbeitete Verordnung wurde durch die Umwelt- und Energiekommission gutgeheissen und anschliessend vom Gemeinderat genehmigt. Die revidierte Verordnung zum Energieförderreglement tritt per 1. Juni 2026 in Kraft. Das Dokument ist hier oder bei der Gemeindeverwaltung Schenkon einsehbar.