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öffentliches Auflage- und Einspracheverfahren Teilrevision Ortsplanung Isleren

öffentliches Auflage- und Einspracheverfahren Teilrevision Ortsplanung Isleren vom 3. August 2026 bis und mit 1. September 2026

Im Sinn von § 61 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) werden die Unterlagen der Teilrevision Ortsplanung Isleren öffentlich aufgelegt. Die planerischen Grundlagen und Herleitungen sind im Planungsbericht nach Art. 47 Raumplanungsverordnung (RPV) dokumentiert.

Der Erlass der Teilrevision Ortsplanung Isleren erfordert ein öffentliches Auflage- und Einspracheverfahren.

Gegenstand des Auflageverfahrens
Folgende Planungsinstrumente sind Gegenstand des Auflageverfahrens und werden öffentlich aufgelegt:

Als verbindliche Unterlagen der Teilrevision Ortsplanung Isleren gelten:
Teiländerung Bau- und Zonenreglement vom 3. Juli 2026

Als hinweisende Unterlagen der Teilrevision Ortsplanung Isleren gelten:
Planungsbericht vom 3. Juli 2026
kantonaler Vorprüfungsbericht vom 2. Juli 2026

Auflagefrist / Auflageort / Auflageverfahren
Die Unterlagen liegen während 30 Tagen, vom 3. August 2026 bis und mit 1. September 2026, bei der Gemeindeverwaltung Schenkon während den ordentlichen Öffnungszeiten zur Einsicht auf.

Es erfolgt keine Zustellung der Dokumente an die betroffenen Grundeigentümer und an die Haushaltungen (§ 6 Abs. 2 Planungs- und Bauverordnung).

Einsprachemöglichkeit / Einsprachefrist
Allfällige Einsprachen sind während der Auflagefrist schriftlich und im Doppel an den Gemeinderat Schenkon, «Teilrevision Ortsplanung Isleren», Schulhausstrasse 1, 6214 Schenkon, zu richten. Eine Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die Einsprachebefugnis richtet sich nach § 207 PBG.

Gemäss § 85 PBG gelten neue Nutzungspläne und neue Bau- und Nutzungsvorschriften ab dem Zeitpunkt ihrer öffentlichen Auflage als Planungszone.