Gemeinderat
Der Gemeinderat ist die Exekutive und damit die vollziehende Behörde. Er setzt sich aus 5 Personen und dem Gemeindeschreiber mit beratender Stimme zusammen. Der Gemeinderat vertritt seine Beschlüsse als Kollegialbehörde. Die Sitzungen sind nicht öffentlich. Der Gemeinderat führt die Gemeinde, plant deren nachhaltige Entwicklung und koordiniert die Geschäfte. Ihm stehen alle Befugnisse zu, die nicht durch Vorschriften der Gemeinde, des Kantons oder des Bundes einem anderen Organ zugewiesen sind.
Politik und Verwaltung nehmen ihre Verantwortung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern wahr und wirken als Vorbilder im Sinne der Gemeindestrategie. Die Verantwortung wird gemeinsam getragen und der Erfolg geteilt.