Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Adresse
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Baldeggstrasse 20
Postfach 328
TG6281 Hochdorf
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Telefon 041 914 62 00
Fax 041 914 62 01
E-Mail
Dienstleistungen
Beschreibung Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
TÄTIGKEITEN
Seit 1. Januar 2013 ist anstelle des Gemeinderates als Vormundschaftsbehörde für alle erstinstanzlichen Entscheide im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht die neue Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) zuständig.
Wie bisher ist das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht eine Gemeindeaufgabe, aber die Gemeinden mussten sich regional organisieren. Seit 1. Januar 2013 gibt es sieben Kinder- und Erwachsenenschutzbehörden KESB im Kanton Luzern.
Schenkon gehört zur KESB Region Sursee und Hochdorf mit Standort in Hochdorf:
KESB Kindes- und Erwachsenen-SchutzBehörde
Regionen Hochdorf und Sursee
Baldeggstrasse 20 / Postfach 328
6281 Hochdorf
kesb@zenso.ch
Homepage
T 041 914 62 00
Das ehemalige Vormundschaftsrecht stammte aus dem Jahr 1912 und entspricht nicht mehr unseren heutigen, individuell geprägten Vorstellungen der Lebensgestaltung. Das neue Gesetz stellt die Selbstbestimmung des Einzelnen und die Solidarität der Familie ins Zentrum, indem es den Vorsorgeauftrag, die Patientenverfügung und die gesetzliche Vertretung bei Urteilsunfähigen regelt. Zudem sollen urteilsunfähige Personen in Wohn- und Pflegeeinrichtungen besser geschützt werden. Das bisherige starre Massnahmensystem mit Beistandschaften, Beiratschaften und Vormundschaften wird durch massgeschneiderte Beistandschaften abgelöst. Diese ermöglichen es, hilfsbedürftige Personen mit flexiblen, auf das Individuum angepasste Lösungen zu unterstützen.
Die Gemeinde bleibt Anlaufstelle für hilfsbedürftige und hilfesuchende Personen. Die Meldungen und Anträge können jedoch jederzeit auch direkt bei der KESB eingereicht werden. Ebenfalls bleibt die Gemeinde zuständig für Pflegekinderbewilligungen und Bewilligungen zur Führung von Kinderkrippen und Kinderhorten.
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