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Betreuungsgutscheine

WAS SIND BETREUUNGSGUTSCHEINE?

Betreuungsgutscheine sind eine finanzielle Unterstützung für die familienergänzende Betreuung von Kindern im Vorschulalter. Die Eltern können dabei frei wählen, wo sie ihr Kind betreuen lassen wollen. Das Ziel ist, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern. Die Ausführungsbestimmungen zur Abgabe von Betreuungsgutscheinen für Kinder im Vorschulalter der Gemeinde Schenkon vom 24. Mai 2016, bilden die rechtliche Grundlage.

WER HAT ANSPRUCH AUF BETREUUNGSGUTSCHEINE?

Anspruch auf einen Betreuungsgutschein für familienergänzende Kinderbetreuung im Vorschulalter haben erwerbstätige Erziehungsberechtigte unter bestimmten Voraussetzungen, welche in den entsprechenden Ausführungsbestimmungen detailliert beschrieben werden.

Bitte beachten Sie, dass Sie das Gesuch einreichen, bevor Ihr Kind fremdbetreut wird. Der Anspruch auf Betreuungsgutscheine kann nicht rückwirkend geltend gemacht werden.

WO ERHALTE ICH WEITERE INFORMATIONEN?

Bei Fragen dürfen Sie sich gerne an das Sozialamt wenden.

FORMULARE


Zuständige Abteilung