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Abmeldung Einwohnerkontrolle

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen am neuen Wohnort alles Gute. Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei unserer Einwohnerkontrolle oder via eUmzugCH abmelden.

Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, dann bringen Sie bitte folgende Unterlagen von Ihnen zur Abmeldung mit:

  • Schriftenempfangsschein (sofern vorhanden), ansonsten Pass oder ID
  • Wegzugsdatum und Wegzugsadresse

Falls Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:

  • Ausländerausweis
  • Wegzugsdatum und Wegzugsadresse

Ziehen Sie ins Ausland weg? Bitte nehmen Sie frühzeitig mit dem Steueramt Kontakt auf.

Zuständige Abteilung