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Siedlungsentwässerungs- / Wasseranschlussgebühren

Siedlungsentwässerungsanschlussgebühren

Die Siedlungsentwässerungsanschlussgebühren für den Anschluss von Liegenschaften sowie für Erweiterungs-, Ersatz- und Umbauten richten sich nach dem bestehenden Siedlungsentwässerungsreglement vom 29. November 2020 der Gemeinde Schenkon. Das Siedlungsentwässerungsreglement und die Tarifverordnung stehen Ihnen in der Rechtssammlung zum Download zur Verfügung.

Die Grundeigentümer haben für den Anschluss von Liegenschaften an die öffentlichen Siedlungsentwässerungsanlagen eine Anschlussgebühr zu entrichten.

Von den Grundeigentümern oder Baurechtsnehmern erhebt die Gemeinde Schenkon eine Anschlussgebühr, Baubeiträge und jährliche Betriebsgebühren. Diese Gebühren müssen verursachergerecht sein sowie langfristig die Aufwendungen der Siedlungsentwässerung decken.

Wasseranschlussgebühren

Die Wasseranschlussgebühren für den Anschluss von Liegenschaften sowie für Erweiterungs-, Ersatz- und Umbauten richten sich nach dem bestehenden Wasserversorgungsreglement vom 21. Juni 2020 der Gemeinde Schenkon. Das Wasserversorgungsreglement und die Vollzugsverordnung stehen Ihnen in der Rechtssammlung zum Download zur Verfügung.

Die Grundeigentümer haben für den Anschluss von Liegenschaften an die öffentliche Wasserversorgung eine Anschlussgebühr zu entrichten.

Von den Grundeigentümern oder Baurechtsnehmern erhebt die Gemeinde Schenkon eine Anschlussgebühr, Sondergebühren (Wasserbecken), vorübergehender Wasserbezug, Baubeiträge und jährliche Betriebsgebühren. Diese Gebühren müssen verursachergerecht sein sowie langfristig die Aufwendungen der Wasserversorgung decken.

Das Merkblatt zur Wasserversorgung finden Sie im Online-Schalter.

Wasserversorgung Schenkon
aquaregio ag
Allee 1b
6210 Sursee
041 248 81 17
E-Mail

Formular

Wann ist ein Formular für die Deklaration der Anschlussgebühr ARA und Wasser notwendig? Der Planverfasser hat bei entsprechenden Baugesuchen gemäss Merkblatt "Mutationsmanagegement: Wann ist ein Formular notwendig?" das Formular "Deklaration für die Berechnung der provisorischen Anschlussgebühr ARA und Wasser" auszufüllen und zusammen mit dem Baugesuch einzureichen. Die Baubewilligung wird jeweils erst erteilt, wenn die provisorische Tarifzonen-Einteilung und die Berechnung vorgenommen werden konnte.

Vor der Bauschlussabnahme hat der Planverfasser das Formular "Deklaration für die Berechnung der definitiven Anschlussgebühr ARA und Wasser" auszufüllen und dem Bauamt in Schenkon einzureichen. Die Angaben werden dann mit der Schlussabnahme überprüft.

Auskünfte für die Berechnung der Anschlussgebühren und Tarifzonen-Einteilung:
Ingenieurbüro Hüsler & Heiniger
Bahnhofstrasse 13
6130 Willisau
Tel. 041 460 09 80
E-Mail

Zuständige Abteilung