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Beglaubigungen - Notarielle Auskünfte

Die Rechtsprechung versteht unter öffentlichen Urkunden Schriftstücke, die von einem zur Errichtung befugten Organ unter Anwendung des vorgeschriebenen Verfahrens erstellt werden. Mit dem Formzwang soll vor allem der Schutz der Beteiligten vor Übereilung und die Förderung der Rechtssicherheit erreicht werden. Fälle, in denen eine öffentliche Beurkundung möglich / nötig ist, sind im Beurkundungsgesetz aufgezählt.

Es sind dies u. a. Beglaubigungen.

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