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Erbschaftssteuer

Erbschaftssteuern werden auf das Nachlassvermögen des Verstorbenen erhoben. Die Erbschaftssteuer beträgt wie folgt:

  • elterlicher Stamm (Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen): 6 %
  • grosselterlicher Stamm (Onkel, Tante, Cousin, Cousine): 15 %
  • nicht verwandte Personen: 20 %
  • Der überlebende Ehegatte hat keine Erbschaftssteuer zu entrichten. Dies gilt auch für eingetragene Partner oder Partnerinnen.
  • Die Gemeinde Schenkon hat keine Nachkommens-Erbschaftsteuer.

Zuständige Abteilung