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Initiative

Mit der Gemeindeinitiative können die Stimmberechtigten die Abstimmung über ein Sachgeschäft der Gemeinde verlangen, welches in ihrer Zuständigkeit liegt.

Sie ist unzulässig für folgende Geschäfte:

  • Aufnahme in das Gemeindebürgerrecht
  • Beschluss über den Voranschlag und den Steuerfuss
  • Nachtragskredite
  • Genehmigung von Rechnungen und Abrechnungen

Die Initiative kann in Form einer Anregung oder eines ausgearbeiteten Entwurfs eingereicht werden. Sie kommt zustande, wenn sie von mindestens 10 % der Stimmberechtigten gültig unterzeichnet ist und dem Gemeinderat innert der Sammelfrist von 90 Tagen eingereicht wird.

Links zum Thema:
vimentis.ch
Gemeindeinitiative - Kanton Luzern

Zuständige Abteilung