Initiative
Mit der Gemeindeinitiative können die Stimmberechtigten die Abstimmung über ein Sachgeschäft der Gemeinde verlangen, welches in ihrer Zuständigkeit liegt.
Sie ist unzulässig für folgende Geschäfte:
- Aufnahme in das Gemeindebürgerrecht
- Beschluss über den Voranschlag und den Steuerfuss
- Nachtragskredite
- Genehmigung von Rechnungen und Abrechnungen
Die Initiative kann in Form einer Anregung oder eines ausgearbeiteten Entwurfs eingereicht werden. Sie kommt zustande, wenn sie von mindestens 10 % der Stimmberechtigten gültig unterzeichnet ist und dem Gemeinderat innert der Sammelfrist von 90 Tagen eingereicht wird.
Links zum Thema:
vimentis.ch
Gemeindeinitiative - Kanton Luzern