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Petitionsrecht

Eine Petition ist eine Bittschrift, mit der jeder Einwohner einer Behörde ein Anliegen mitteilen kann. Sie hat jedoch im Gegensatz zu Volksinitiative und Referendum keine rechtliche Bindung. Somit entsteht auch kein Recht auf eine Reaktion, beispielsweise in Form einer Gesetzesänderung. Die Behörden müssen eine Petition jedoch zur Kenntnis nehmen und es ist üblich, dass die entsprechende Behörde darauf antwortet. Die Petition selbst ist formlos, das heisst, sie muss keine formellen Erfordernisse erfüllen und kann von jedem verfasst werden. Sie kann auch an eine beliebige Behörde gerichtet sein, also an eine Gemeindebehörde, eine Kantonsbehörde oder an eine Behörde auf Bundesebene. Die Petition braucht keine Mindestanzahl an Unterschriften. Es werden jedoch oft Petitionen mit mehreren Unterschriften eingereicht, um damit mehr Aufmerksamkeit, vor allem auch von den Medien, zu erhalten

Links zum Thema:
vimentis.ch

Zuständige Abteilung