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Invalidenversicherung (IV)

Die Invalidenversicherung (kurz die IV) ist ein wichtiges Element unseres Systems der Sozialen Sicherheit. Ihr Ziel ist es, die wirtschaftlichen Folgen einer gesundheitlich bedingten Einschränkung der Erwerbsfähigkeit zu vermindern oder zu beseitigen.

IV-Leistungen

Die IV richtet individuelle und kollektive Leistungen aus. Die individuellen Leistungen bestehen aus

  • Eingliederungsmassnahmen (medizinische Massnahmen, Behandlung angeborener Leiden, Massnahmen beruflicher Art wie Berufsberatung, Ausbildung, Umschulung, Arbeitsversuchen und Arbeitsvermittlung sowie Abgabe von Hilfsmitteln) und
  • aus Geldleistungen (IV-Renten, Hilflosenentschädigung, Taggelder).

Die kollektiven Leistungen umfassen Beiträge der Invalidenversicherung an

  • Institutionen, Werkstätten oder Vereinigungen, die für die Integration Behinderter arbeiten
  • Organisationen der privaten Invalidenhilfe.

Weitere Informationen zur Invalidenversicherung finden Sie auf der Website von WAS IV unter IV-Rente | WAS Luzern.

Zuständige Abteilung