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Steuererklärung - Fristverlängerung

UNSELBSTÄNDIGERWERBENDE & NICHTERWERBSTÄTIGE

Die generelle Frist zur Einreichung der Steuererklärung ist der 31. März des laufenden Jahres. Sollte Ihnen diese Frist nicht ausreichen, können Sie eine Fristerstreckung bis maximal zum 31. August direkt via Internet beantragen. 
Längere Fristerstreckungsgesuche sind wie bisher schriftlich und begründet mit Mail oder in in Briefform an das Steueramt Schenkon einzureichen.

SELBSTÄNDIGERWERBENDE UND LANDWIRTE

Sie haben eine generelle Frist bis 31. August des laufenden Jahres (Innerhalb dieser Frist muss kein Fristerstreckungsgesuch eingereicht werden).
Sie können die Fristerstreckung direkt via Internet beantragen oder Ihr schriftlich begründetes Gesuch mit Mail oder in Briefform bei der

Dienststelle Steuern
Dienste
Buobenmatt 1
Postfach 3464
6002 Luzern

einreichen.

Zuständige Abteilung