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Steuern - Ratenzahlungsgesuch

RATENZAHLUNGSGESUCH

Sofern Sie Ihre Rechnung nicht innert gesetzlicher Frist bezahlen können, sollten Sie, um Mahnungen zu vermeiden, ein Gesuch um Stundung / Ratenzahlungen beim Steueramt Schenkon einreichen. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

PENDENTE EINSPRACHEN

Bitte beachten Sie, dass der fällige Steuerbetrag gemäss Steuerrechnung trotz einer Einsprache zur Zahlung fällig wird (§ 191 Abs. 4 StG bzw. Art. 161 Abs. 5 DBG). Wird der Steuerbetrag nicht innerhalb der Zahlungsfrist entrichtet, muss zusätzlich ein Verzugszins berechnet werden (§ 192 StG bzw. 164 DBG).

Zuständige Abteilung