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Testamenthinterlegung

HINTERLEGUNG TESTAMENT / LETZTWILLIGE VERFÜGUNG / Ehe- und Erbvertrag

Personen mit Wohnsitz in der Schenkon können dem Teilungsamt Testamente oder Ehe- und Erbverträge zur Aufbewahrung ins Depot übergeben.
Die einmaligen Gebühren dazu betragen Fr. 95.00.
Folgendes ist bei der Einlage, dem Austausch oder der Aushändigung zu beachten:

  • Die Dokumente können persönlich oder schriftlich eingereicht werden. Bei schriftlicher Einlage sind die genauen Personalien aufzuführen.
  • Die Dokumente können nur persönlich an die Deponenten ausgehändigt werden.

 

Zuständige Abteilung