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AHV-Leistungen

Die Alters- und Hinterlassenenrenten sowie die Hilflosenentschädigungen machen den grössten Teil der Leistungen der AHV aus. Zusätzlich erbringt die AHV aber weitere Leistungen wie:

  • Beiträge an Hilfsmittel (z. B. Hörgeräte, Lupenbrillen etc.)
  • Beiträge an die Spitex und andere gemeinnützige Institutionen der Altershilfe (Pro Senectute, Schweizerisches Rotes Kreuz etc.)

Anmeldung für eine Leistung

Wer eine Alters- oder Hinterlassenenrente beansprucht, muss diesen Anspruch anmelden. Die Anmeldung ist in der Regel bei derjenigen Ausgleichskasse einzureichen, bei der zuletzt Beiträge bezahlt wurden. Ohne schriftliche Anmeldung können die Ausgleichskassen keine Leistungen berechnen und auszahlen.

Detaillierte Informationen, Formulare und Merkblätter zu unten stehenden Rubriken finden Sie auf der Homepage der kantonalen Ausgleichskasse Luzern:

  • Altersrenten
  • Hinterlassenenrenten
  • Hilflosenentschädigung
  • Hilfsmittel

Betreuung von Angehörigen (Neu ab 2024)

Angehörige, die regelmässig und unentgeltlich eine hilflose, zuhause lebende Person betreuen, erhalten als Anerkennung eine Zulage. Die betreuten Personen selbst bekommen einen Gutschein für bestimmte Angebote zur Entlastung. Beide Leistungen werden jährlich ausgerichtet.

Die Anerkennungszulage beträgt CHF 800 pro Kalenderjahr. Dieser Betrag wird von der Ausgleichskasse direkt an die betreuenden Angehörigen ausbezahlt. Die Anerkennungszulage muss von den betreuenden Angehörigen als Nebeneinkommen in der Steuererklärung deklariert werden. Die betreute Person erhält jährlich einen Gutschein im Wert von CHF 1'200. Dieser gilt für verschiedene Angebote wie Hilfe im Alltag und im Haushalt, Besuchsdienst, Entlastungsdienst, etc. Details zum Thema finden Sie unter www.was-luzern.ch/betreuung-angehoerige

WAS Ausgleichskasse Luzern

 

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