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Alimentenhilfe - Bevorschussung

Die Gemeinde Schenkon ist im Rahmen eines Leistungsauftrags der Regionalen Alimentenhilfe Sursee angeschlossen. Die Gesuche um Alimentenbevorschussung und -inkasso sind bei der Regionalen Alimentenhilfe in Sursee einzureichen:

Regionale Alimentenhilfe
Centralstrasse 9
6210 Sursee
Tel. 041 926 90 63
Fax. 041 926 90 06
E-Mail soziale.sicherheit@stadtsursee.ch
Homepage

Öffnungszeiten

Wochentag Vormittags Nachmittags
Montag bis Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr 13.30 - 17.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr 13.30 - 18.00 Uhr
Freitag 08.00 - 12.00 Uhr 13.30 - 16.00 Uhr

ANSPRUCH AUF BEVORSCHUSSUNG VON KINDERALIMENTEN

Was ist zu tun, wenn Alimente nicht freiwillig bezahlt werden oder die Zahlungen harzig erfolgen? Für Kinderalimente besteht die Möglichkeit der Alimentenbevorschussung oder des kostenlosen Alimenteninkassos zur Verfügung. Das unterhaltsberechtigte Kind hat gegenüber der Einwohnergemeinde des zivilrechtlichen Wohnsitzes Anspruch auf Bevorschussung, wenn die Eltern ihrer Unterhaltspflicht nicht, nicht rechtzeitig oder nur teilweise nachkommen.

Notwendige Unterlagen:

  • Gesuch um Bevorschussung
  • Schriftenempfangsschein / Wohnsitzbescheinigung / Ausländerausweis
  • Rechtstitel (Urteil / Gerichte oder Unterhaltsvertrag)
  • letzte Steuerveranlagung des obhutsberechtigten Eltern- bzw. Stiefelternteils, in dessen Haushalt das Kind lebt
  • Akuteller Lohn- bzw. Einkommensausweis
  • Unterlagen über Einkommen und Vermögen des Kindes
  • Aufstellung der ausstehenden Alimente
  • Personalien und Adresse des zahlungspflichtigen Elternteils

Die Gemeinde Schenkon hat diese Dienstleistung ausgelagert und auch dazu ist die Regionale Alimentenhilfe Sursee zuständig. Hier wird abgeklärt, ob Anspruch auf die Bevorschussung der Kinderalimente besteht und/oder ob Unterstützung beim Inkasso der ausstehenden Forderungen geleistet werden kann. Die Gesuche für ein Alimenteninkasso sind bei der Regionalen Alimentenhilfe in Sursee einzureichen.

Zuständige Abteilung