Seitenübersicht

Direkt zum Inhalt springen

Hauptnavigation

Kindes- und Erwachsenenschutzrecht

Seit 1. Januar 2013 ist für das Vormundschaftswesen die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) in Hochdorf zuständig, welche den Gemeinderat als bisherige erstinstanzliche Entscheidungsbehörde für das Vormundschaftsrecht abgelöst hat. Das neue Gesetz stellt die Selbstbestimmung des Einzelnen und die Solidarität der Familie ins Zentrum, indem es den Vorsorgeauftrag, die Patientenverfügung und die gesetzliche Vertretung bei Urteilsunfähigen regelt. Zudem werden urteilsunfähige Personen in Wohn- und Pflegeeinrichtungen besser geschützt. Das neue Massnahmesystem wird durch massgeschneiderte Beistandschaften geprägt.

Die KESB ist eine interdisziplinär zusammengesetzte Fachbehörde:

KESB Kindes- und Erwachsenen-SchutzBehörde
Regionen Hochdorf und Sursee
Baldeggstrasse 20
Postfach 328
6281 Hochdorf
Tel. 041 914 62 00
kesb-lu.ch

Zuständige Abteilung