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Mitteilung freiwillige Trennung

Mitteilung einer freiwilligen Trennung
Unter einer freiwilligen Trennung versteht sich eine Trennung im gegenseitigen Einvernehmen. Wenn sich die Ehegatten einig darüber sind, (zumindest vorübergehend) getrennte Wege zu gehen und zudem Einigkeit über die einzelnen Folgen des Getrenntlebens besteht, können sie den gemeinsamen Haushalt ohne Mitwirkung eines Gerichts aufheben.

Eine Trennung bedeutet eine Änderung Ihrer Personalien. Sie ist der Einwohnerkontrolle zu melden. Hierfür füllen Sie das entsprechende Formular vollständig aus und reichen es der Einwohnerkontrolle Schenkon ein. Das Trennungsformular muss von beiden Partnern unterschrieben werden.

Die Einwohnerkontrolle mutiert Ihre Daten im Einwohnerregister und meldet die Trennung den kantonalen Amtsstellen. Wir weisen Sie darauf hin, dass die Trennung jederzeit durch ein schriftliches Einverständnis beider Ehegatten / Partner wieder aufgehoben werden kann, sofern die Trennung nicht mehr besteht.

Steuern
Eine Trennung hat rückwirkend auf die ganze Steuerperiode eine Auswirkung zur Folge. Die Ehegatten werden ab dem Trennungsjahr getrennt veranlagt und besteuert.
 

Freiwillige Trennung

Zuständige Abteilung