Betreuungsgutscheine
Betreuungsgutscheine sind eine Geldleistung der Gemeinde zuhanden der Eltern von Vorschulkindern, welche diese in einer Kindertagesstätte (KITA) oder bei Tageseltern fremd betreuen lassen.
Im Kanton Luzern wurde am 30. November 2025 über das neue Kinderbetreuungsgesetz abgestimmt und dieses wurde angenommen. Dieses Gesetz gilt nun für alle Gemeinden im Kanton Luzern. Das neue Gesetz gilt ab 1.1.2026 mit einer Übergangsfrist bis zum 31.07.2026. Die Betreuungsgutscheine der Gemeinde Schenkon sind somit noch bis 31.07.2026 gültig. Der Kanton Luzern wird zu gegebener Zeit die Eltern und Gemeinden über die Einführung der neuen Betreuungsgutscheine informieren. Neu können die Betreuungsgutscheine dann online über unsere Homepage beantragt werden. Das neue kantonale Kinderbetreuungsgesetz finden Sie hier:
Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung
Der Kanton Luzern stellt einen Online-Rechner zur Verfügung um die voraussichtliche Höhe der Betreuungsgutscheine ab 1.8.2026 berechnen zu können. Online-Rechner Betreuungsgutscheine - Kanton Luzern
Per Montag, 3. August 2026, ist es den Erziehungsberechtigten möglich, über den Onlineschalter my.lu.ch Gesuche für Betreuungsgutscheine einzureichen
Mit diesem System werden die Eltern je nach Einkommen bei der externen Kinderbetreuung finanziell entlastet. Die Eltern können ihr Kind in einer Kindertagesstätte (KITA) in Schenkon oder einer anderen Gemeinde betreuen lassen. Die Betreuung ist aber auch bei Tageseltern möglich, welche einer anerkannten Tageselternvermittlung angeschlossen sind.
Die Antworten auf die häufigsten Fragen finden Sie in je einem separaten Dokument (F&A), welche auf der Homepage der DISG abrufbar sind.
Für Gesuche bis 31. Juli 2026 melden Sie sich bitte direkt beim Sozialamt .
WO ERHALTE ICH WEITERE INFORMATIONEN?
Bei Fragen dürfen Sie sich gerne an das Sozialamt wenden.