Winterdienst
WINTERDIENST
Der Winterdienst bezweckt, die Verkehrssicherheit für alle Benutzerinnen und Benutzer der öffentlichen Strassen und Wege der Gemeinde Schenkon bei Schneefall, Eis- und Schneeglättebildung zu gewährleisten. Dazu gehören die rasche Beseitigung von Neuschnee und die Bekämpfung der Eis- und Schneeglätte. Dabei muss die Belastung der Umwelt so gering wie möglich gehalten werden.
Bei grossem Schneefall muss die Gemeinde bei der zeitlichen Abwicklung des Winterdienstes aus Kapazitätsgründen Prioritäten setzen. Die Räumungsarbeiten werden in der nachfolgenden Rangfolge ausgeführt: Kantonsstrasse / Gemeindestrassen / Güterstrassen / Quartierstrassen / Trottoirs und Radwege / Öffentliche Plätze.
Auskünfte erteilt die Gemeindekanzlei Schenkon, Tel. 041 925 70 90
Winterdienst - Neue Notfallnummer ab sofort gültig
Für den Winterdienst musste aus administrativen Gründen eine neue Notfallnummer gelöst werden. Diese lautet 079 573 21 98.
HINWEIS
Bei starkem Schneefall sind die Rücksichtnahme und das Verständnis aller Verkehrsteilnehmer unumgänglich. Wir bitten die Bevölkerung, davon Kenntnis zu nehmen, dass zu gepflügter Schnee resp. Schnee von Privat- und Vorplätzen nicht auf öffentliche Strassen und Trottoirs gebracht werden darf. Die Anstösser sind dafür verantwortlich, dass dieser Schnee ohne Behinderung Dritter (Räumfahrzeuge, Verkehrsteilnehmer) entsorgt wird. Zudem dürfen Hydranten nicht mit Schnee zugedeckt werden; Hydranten müssen bei jeder Witterung für die Feuerwehr frei zugänglich und erkennbar sein. Das Strassen- und Weggebiet darf nicht in einer seinen Zweck beeinträchtigenden Weise benützt werden. Insbesondere ist das Lagern von Materialien aller Art oder das Abstellen von Motorfahrzeugen auf Strassen und Trottoirs untersagt, soweit dadurch der Verkehr und der Winterdienst gestört oder die Sicherheit der Strassenbenützer gefährdet wird. Die Entfernung von zu gepflügtem Schnee ist Sache der Anstösser. Für die Verwendung von Auftaumitteln gelten die Bestimmungen des Umweltschutzgesetzes.