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Hundesteuer

Gemäss kantonalen Gesetz über das Halten von Hunden erstellen die Gemeinden jedes Jahr bis zum 30. Juni ein Verzeichnis der in ihrem Gebiet gehaltenen Hunde im Alter von über sechs Monate. Die Steuer für einen Hund beträgt Fr. 120.00, für Hofhunde auf Landwirtschaftsbetrieben Fr. 40.00. Erreicht ein Hund das Alter von sechs Monaten nach dem 30. Juni, so ist die halbe Jahressteuer zu entrichten.

Die Hundesteuer wird durch die Gemeinde Schenkon, Abteilung Finanzen, erhoben.

Wichtig: Der erste Schritt zum Hundehalter

  1. Personen, welche noch nie einen Hund gehalten haben, müssen sich als erstes bei der Abteilung Finanzen der Einwohnergemeinde Schenkon melden und sich in der AMICUS-Datenbank erfassen lassen.
  2. Für Personen, welche bereits einen korrekt registrierten Hund halten oder gehalten haben, entfällt die Meldung bei der Gemeinde, da ihre Personalien bereits in der Datenbank vorhanden sind.
  3. Erst wenn eine Person in der AMICUS-Datenbank erfasst ist, kann ein Hund auf sie registriert werden.


Registrierung

In der Schweiz müssen Hunde spätestens drei Monate nach der Geburt, in jedem Fall jedoch vor der Weitergabe durch den Tierhalter bei dem der Hund geboren wurde, gechipt werden. Die Implantierung des Mikrochips sowie die Registrierung in der AMICUS Datenbank müssen durch einen Tierarzt erfolgen. Ist ein Hund in Ausnahmefällen bei der Übernahme noch nicht registriert (z.B. Importhunde) muss er innert 10 Tagen nach Übernahme zur Registrierung einem Tierarzt vorgestellt werden.

Adressänderung / Zu-, Weg- & Umzug

Personendetails können in der AMICUS-Datenbank nur durch die Gemeinden mutiert werden. Der Hundehalter muss deshalb eine Adressänderung innert 10 Tagen bei der Gemeinde des neuen Wohnortes melden.

Besitzerwechsel (Handänderung)

Wird ein korrekt gechipter und registrierter Hund erworben oder abgegeben, ist der Tierhalter verpflichtet, jeglichen Besitzerwechsel innert 10 Tagen der Betreiberin der AMICUS-Datenbank zu melden. Mittels eigenem Login kann sich der Hundehalter selbständig auf amicus.ch einloggen und die Mutation erfassen.
Der Tierhalter muss sowohl die Abgabe, die Übernahme, als auch den Tod eines Hundes melden.

Sie sind bereits Hundehalter. Was ist ab 2026 neu für Sie?

Wenn Sie bereits einen Hund besitzen, können Sie diesen wie bisher über www.amicus.ch verwalten oder alternativ die kostenlose Applikation animundo nutzen. Sobald Sie dort Ihr Amicus-Konto verbinden, können Sie Ihre registrierten Hunde einsehen, Weitergabe (z.B. Verkauf oder Schenkung), Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk) und Tod Ihres Hundes melden, sowie Vermisstmeldungen verwalten. Die bisherige PetCard kann nicht mehr nachbestellt werden, sondern steht Ihnen als elektronische ePetCard auf animundo zur Verfügung. Zudem bietet animundo weitere zahlreiche praktische Funktionen rund um Ihr Haustier. Weitere Informationen finden Sie unter www.animundo.ch.

Namens- und Adressänderungen müssen direkt den Abteilung Finanzen bekanntgegeben werden. Möchten Sie Hundedaten ändern, so wenden Sie sich bitte an den Tierarzt.

Mehr Informationen zum Thema finden Sie auf amicus.ch