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Einbürgerungsverfahren Schweizer / Schweizerinnen

EINBÜRGERUNGSVERFAHREN

Sie wollen als Schweizer Bürgerin oder Bürger das Bürgerrecht von Schenkon erwerben? Für die Einbürgerung von Schweizerinnen und Schweizern ist die Bürgerrechtskommission zuständig.

EINBÜRGERUNGSVORAUSSETZUNGEN

  • Der Gesuchsteller / die Gesuchstellerin muss in den letzten fünf Jahren vor Gesuchseinreichung während insgesamt dreier Jahre in Schenkon gewohnt haben;
  • unmittelbar vor der Einbürgerung während mindestens eines Jahres ununterbrochen in Schenkon gewohnt haben und
  • in Schenkon einen guten Ruf geniessen

DOKUMENTE

Für die Einreichung des Gesuches erhalten Sie bei uns das nötige Gesuchformular. Ausserdem müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:

Die Dokumente dürfen nicht älter als 6 Monate sein.

Zuständige Abteilung