Einbürgerungsverfahren Schweizer / Schweizerinnen
EINBÜRGERUNGSVERFAHREN
Sie wollen als Schweizer Bürgerin oder Bürger das Bürgerrecht von Schenkon erwerben? Für die Einbürgerung von Schweizerinnen und Schweizern ist die Bürgerrechtskommission zuständig.
EINBÜRGERUNGSVORAUSSETZUNGEN
- Der Gesuchsteller / die Gesuchstellerin muss in den letzten fünf Jahren vor Gesuchseinreichung während insgesamt dreier Jahre in Schenkon gewohnt haben;
- unmittelbar vor der Einbürgerung während mindestens eines Jahres ununterbrochen in Schenkon gewohnt haben und
- in Schenkon einen guten Ruf geniessen
DOKUMENTE
Für die Einreichung des Gesuches erhalten Sie bei uns das nötige Gesuchformular. Ausserdem müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
- Familienausweis / Personenstandsausweis (beim Zivilstandsamt Ihres Heimatortes erhältlich)
- Familienbüchlein Original
- Strafregisterauszug
- Betreibungsregisterauszug
Die Dokumente dürfen nicht älter als 6 Monate sein.