Bürgerrechtswesen
Kontaktpersonen Bürgerrechtswesen
Dienstleistungen
- Einbürgerungsverfahren ausländische Staatsangehörige
- Einbürgerungsverfahren Schweizer / Schweizerinnen
Beschreibung Bürgerrechtswesen
TÄTIGKEITEN
Die Gemeindekanzlei ist dafür zuständig, eingehende Einbürgerungsgesuche von Schweizern sowie auch von Ausländern zu prüfen und diese an die Bürgerrechtskommission weiterzuleiten. Die Bürgerrechtskommission entscheidet zu einem späteren Zeitpunkt - nach Publikation und Gesprächen - über die Erteilung oder die Ablehnung des Gemeindebürgerrechtes.
Die Gemeindekanzlei erteilt Ihnen gerne genauere Informationen.
Merkblätter zur Einbürgerung im Online-Schalter.