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Sozialhilfe

Das Sozialamt befasst sich mit der Alters-, Jugend- und Familienarbeit sowie dem Gesundheitswesen. Es kann vorkommen, dass Menschen in schwierige Lebenssituationen oder Notlagen geraten und Hilfe benötigen. Aufgabe des Sozialamtes ist es, sich um diese Menschen zu kümmern, denen sonst nicht geholfen wird und die sich selbst nicht zu helfen wissen. Zusammenhänge sozialer Not werden möglichst ganzheitlich und präventiv angegangen. Die Beratung umfasst insbesondere die Bereiche:

  • persönliche Situation;
  • finanzielle Situation;
  • familiäre und soziale Situation;
  • Vermittlung an spezialisierte Fachpersonen und Institutionen.

Anfragen nach Sozialhilfe in einer der vorgenannten Angelegenheiten können entweder beim Sozialamt Schenkon oder dem Sozial-BeratungsZentrum Sursee erfolgen. Das Sozialamt wird auch durch professionelle und gemeinnützige Organisationen und Vereine mit einem vielseitigen Angebot unterstützt (z. B. Spitex, Pro Senectute, Kinderfachstelle, etc.).

Sonderhilfen wie AlimentenBevorschussung und -inkasso

Die Gemeinde Schenkon hat mit der Stadt Sursee eine Leistungsvereinbarung über die Übertragung der Aufgaben der Alimentenhilfe gemäss Bundes- und kantonaler Gesetzgebung. Anträge für Alimentenbevorschussung können bei der regionalen Alimentenfachstelle Sursee eingereicht werden.

Seeblick Sursee, Haus für Pflege und Betreuung / Alterswohnungen

Schenkon hat kein eigenes Alters- und/oder Pflegeheim und ist deshalb Mitglied des Gemeindeverbandes Haus für Pflege und Betreuung Seeblick, Sursee. Bei Fragen zu den gemeindeeigenen Alterswohnungen gibt das Sozialamt oder die Sozialvorsteherin gerne Auskunft.

Mietzinsrichtlinien

Die Mietzinsrichtlinien werden durch den Gemeinderat festgelegt. Die aktuellen Mietzinsrichtlinien finden sie im Dokument Mietzinsrichtlinien.