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Gemeinderat

Der Gemeinderat ist die Exekutive und damit die vollziehende Behörde. Er setzt sich aus 5 Personen und dem Gemeindeschreiber mit beratender Stimme zusammen. Der Gemeinderat vertritt seine Beschlüsse als Kollegialbehörde. Die Sitzungen sind nicht öffentlich. Der Gemeinderat führt die Gemeinde, plant deren nachhaltige Entwicklung und koordiniert die Geschäfte. Ihm stehen alle Befugnisse zu, die nicht durch Vorschriften der Gemeinde, des Kantons oder des Bundes einem anderen Organ zugewiesen sind.

Politik und Verwaltung nehmen ihre Verantwortung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern wahr und wirken als Vorbilder im Sinne der Gemeindestrategie. Die Verantwortung wird gemeinsam getragen und der Erfolg geteilt.

Gruppenfoto Gemeinderat

Offenlegung der Interessenbindungen

Die Gemeinde Schenkon verpflichtet sich zu Transparenz, um potenzielle Interessenkonflikte bei der Ausübung öffentlicher Ämter zu vermeiden. Gleichzeitig legen wir grossen Wert auf den Schutz der Privatsphäre, der über reiner Neugier Dritter steht.

Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes sowie zur Vermeidung von Angriffsflächen für Cyberkriminalität, insbesondere Social-Engineering-Attacken, werden die Interessenbindungen nicht online veröffentlicht.

Gemäss den Vorgaben des VLG sind sämtliche Interessenbindungen zur Einsichtnahme bei der Gemeindeverwaltung Schenkon hinterlegt. Zögern Sie nicht, Einsicht zu verlangen – wir stehen Ihnen bei Ihrem nächsten Besuch in der Verwaltung gerne zur Verfügung.

Mit diesem Vorgehen streben wir eine ausgewogene Balance zwischen Transparenz und Sicherheit an und stärken damit das Vertrauen der Bevölkerung in die Integrität der Gemeindeorgane.