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Wahlen / Abstimmungen / Gemeindeversammlung

 

STIMMRECHT

In Schenkon sind alle schweizerischen Staatsangehörigen stimmberechtigt, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden und spätestens 5 Tage vor der Abstimmung ihren politischen Wohnsitz nach den Vorschriften des Niederlassungsgesetzes in der Gemeinde begründet haben. Das Abstimmungsmaterial wird Ihnen spätestens 3 Wochen vor dem Abstimmungssonntag an Ihre gemeldete Postadresse zugestellt.

Gemeindeversammlungen 2024

  • Dienstag, 28.05.2024
     
  • Donnerstag, 28.11.2024
     

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Abstimmungen und Wahlen

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VoteInfo

Die App «VoteInfo» präsentiert an Abstimmungssonntagen ab 12.00 Uhr laufend aktualisierte Ergebnisse zu nationalen und kantonalen Urnengängen.

VoteInfo auf Android (Link für Download via Smartphone)
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easyvote

easyvote ist eine einfache, verständliche und politisch neutrale Abstimmungshilfe über kantonale und eidgenössiche Abstimmungsvorlagen.

Erklär-Videos in allen Landessprachen

Die Bundeskanzlei erstellt zu den Abstimmungsvorlagen leicht verständliche Erklär-Videos in allen vier Landessprachen, die das Wichtigste zu den einzelnen Vorlagen sowie die Argumente der beführwortenden und der gegnerischen Seite enthalten. Die Erläuterungen werden für Hörbehinderte und Gehörlose auch in der Gebärdensprache wiedergegeben.