Abstimmungen und Wahlen
Beschreibung Abstimmungen und Wahlen
Wahl- und Stimmberechtigt sind Schweizer Bürgerinnen und Bürger ab 18 Jahren. Der Gemeindeschreiber führt das Stimmregister.
Jedem Stimmberechtigten werden Abstimmungs- und Wahlunterlagen zugestellt. Falls Sie als stimmberechtigte Person die Unterlagen nicht erhalten haben, melden Sie sich bitte bei uns. Am Abstimmungssonntag zählt unser Urnenbüro die eingegangenen Zettel aus und ermittelt die Wahl- oder Abstimmungsresultate. Die Ergebnisse werden im Anschlagkasten und auf der Website des Kanton Luzern publiziert.
BRIEFLICHE STIMMABGABE
Die briefliche Stimmabgabe ist per Post, Schalter und Briefkasten der Gemeindekanzlei möglich. Abgabe bis spätestens Abstimmungssonntag, 11.00 Uhr.
Persönliche stimmabgabe
Die persönliche Stimmabgabe ist am Abstimmungssonntag von 10.30 - 11.00 Uhr im Foyer de Gemeindehauses möglich.