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Teilungsamt

Beschreibung Teilungsamt

Revidiertes Erbrecht tritt am 1. Januar 2023 in Kraft

Information revidiertes Erbrecht ab 1. Januar 2023 [pdf, 186 KB]

Das Teilungsamt ist zuständig für die Bearbeitung von Erbschaftsfällen von Verstorbenen, die ihren letzten Wohnsitz in der Gemeinde Schenkon hatten. Es sind dies insbesondere folgende Aufgaben:

  • Kontaktaufnahme mit Angehörigen
  • Sicherung des Erbganges durch Aufnahme Sicherungsinventar
  • Erbenverzeichnis und Ergangseröffnung
  • Erbenbescheinigung
  • Eröffnung von Verfügungen von Todes wegen
  • Einleitung Publikation durch öffentlichen Rechnungsruf
  • Steuer- / Öffentliches Inventar
  • Nachlasseröffnung an Erben
  • Mitwirkung bei der Teilung
  • Depotstelle für letztwillige Verfügungen
  • Erbschaftssteuerveranlagungen

LINKS

ZGB - Erbrecht
Vorsorgeauftrag / Patientenverfügung
Gesetz über die Erbschaftssteuer

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