Teilungsamt
Beschreibung Teilungsamt
Revidiertes Erbrecht tritt am 1. Januar 2023 in Kraft
Information revidiertes Erbrecht ab 1. Januar 2023 [pdf, 186 KB]
Das Teilungsamt ist zuständig für die Bearbeitung von Erbschaftsfällen von Verstorbenen, die ihren letzten Wohnsitz in der Gemeinde Schenkon hatten. Es sind dies insbesondere folgende Aufgaben:
- Kontaktaufnahme mit Angehörigen
- Sicherung des Erbganges durch Aufnahme Sicherungsinventar
- Erbenverzeichnis und Ergangseröffnung
- Erbenbescheinigung
- Eröffnung von Verfügungen von Todes wegen
- Einleitung Publikation durch öffentlichen Rechnungsruf
- Steuer- / Öffentliches Inventar
- Nachlasseröffnung an Erben
- Mitwirkung bei der Teilung
- Depotstelle für letztwillige Verfügungen
- Erbschaftssteuerveranlagungen
LINKS
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Vorsorgeauftrag / Patientenverfügung
Gesetz über die Erbschaftssteuer