Seitenübersicht

Direkt zum Inhalt springen

Hauptnavigation

Ortsplanung

Zonenplan von Schenkon

Abteilung Bauamt

Rechtskräftige Unterlagen

Das Gebiet Zellfeldpark und das Grundstück Nr. 879 wurde zurückgestellt.
Bau- und Zonenreglement (BZR) vom 25.11.2022
Zonenplan Nord
Zonenplan Süd
Zonenplan Gewässerraum Nord
Zonenplan Gewässerraum Süd

Revision der Ortsplanung - Urnenabstimmung vom 26. September 2021

Abstimmungsresultate vom 26. September 2021
Botschaft des Gemeinderats zur Urnenabstimmung vom 26. September 2021

Verbindliche Unterlagen für die Beschlussfassung an der Urnenabstimmung

Bau- und Zonenreglement (BZR) vom 19. Juli 2021
Zonenplan Nord 1:2'500
Zonenplan Süd 1:2'500
Zonenplan Gewässerraum Nord 1:2'500
Zonenplan Gewässerraum Süd 1:2'500

Orientierende Unterlagen (nicht Gegenstand der Urnenabstimmung)

Planungsbericht nach Art. 47 Raumplanungsverordnung (RPV) vom 19. Juli 2021
Bericht zur Ausscheidung der Gewässerräume vom 19. Juli 2021
Machbarkeitsstudie Zellgut (Schlussbericht vom 3. September 2019)
Waldfeststellung "Murerhüsli" 1:1'000 vom 16. Oktober 2020
Vorprüfungsbericht des kantonalen Bau-, Umwelt-, und Wirtschaftsdepartements (BUWD) vom 8. Juli 2020
Mitwirkungsbericht vom 17. September 2020
Räumliches Entwicklungskonzept (REK) vom 21. Januar 2019
geltende Ortsplanung Bau- und Zonenreglement
geltende Ortsplanung Zonenplan

Weitere gültige behördenverbindliche Planungsinstrumente

Massnahmenbericht Verkehrsrichtplan vom 20. Juni 2012
Verkehrsrichtplan Fusswegnetz und regionales Wanderwegnetz
Verkehrsrichtplan Motorisierter, Öffentlicher Verkehr und Radverkehr
Erschliessungsrichtplan vom 20. Juni 2012

Nicht gütlich erledigte Einsprachen

Einsprache BirdLife Luzern, Pro Natura - Schweizerischer Bund für Naturschutz, Pro Natura Luzern, WWF Schweiz, WWF Luzern
Einsprache Bruno Stocker Bauingenieurbüro AG und diverse Stockwerkeigentümer Parkstrasse
Einsprache Eggerschwiler Heinrich für Eggerschwiler-Koch Anna Theresia
Einsprache Erben Werner G. Sieger
Einsprache Rast Walter und Amgarten-Rast Bruno und Anita

ORTSPLANUNGSREVISION AB 2017

Die Ortsplanungskommission hat Mitte September 2017 ihre Arbeit aufgenommen. Die sehr intensive Gesamtortsplanung wird mit dem Siedlungsleitbild gestartet und soll ca. Ende 2020 mit der Genehmigung der Nutzungsplanungsinstrumenten abgeschlossen werden. Hier erhalten Sie sämtliche Neuigkeiten zur Gesamtortsplanung ab 2017:

2. öffentliche Auflage Ortsplanungsrevision – 19. April 2021 bis und mit 18. Mai 2021

Im Sinn von § 61 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) sind folgende Unterlagen der Gesamtrevision Ortsplanung Schenkon Gegenstand des zweiten Auflageverfahrens mit Einsprachemöglichkeit:

  • Änderungen im Zonenplan gegenüber der ersten öffentlichen Auflage
  • Änderungen im Bau und Zonenreglement (BZR) gegenüber der ersten öffentlichen Auflage

Alle übrigen Planinhalte in den Zonenplänen und Bestimmungen des Bau- und Zonenreglementes bleiben gegenüber der ersten öffentlichen Auflage unverändert und sind nicht Gegenstand dieses Auflageverfahrens.

Die planerischen Grundlagen und Herleitungen sind in folgenden Beilagen dokumentiert:

  • Botschaft zur zweiten öffentlichen Auflage der Ortsplanungsrevision
  • Gesamtes Dossier zur ersten öffentlichen Auflage
  • Geltende Ortsplanung (Zonenplan und BZR)

Die Unterlagen liegen während 30 Tagen, vom 19. April bis 18. Mai 2021, bei der Gemeindekanzlei der Gemeinde Schenkon während der ordentlichen Öffnungszeiten zur Einsicht auf.

Allfällige Einsprachen sind während der Auflagefrist schriftlich und im Doppel beim Gemeinderat Schenkon, «Ortsplanungsrevision», Schulhausstrasse 1, 6214 Schenkon, einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die Einsprachebefugnis richtet sich nach § 207 PBG.

Unterlagen 2. öffentliche Auflage Ortsplanungsrevision

Öffentliche Auflage Ortsplanungsrevision – 2. November 2020 bis und mit 1. Dezember 2020

Infoveranstaltung am 3. November 2020, 19.00 Uhr Begegnungszentrum Schenkon

Im Sinn von § 61 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG), § 36a des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer (GSchG) sowie § 6 des kantonalen Waldgesetzes werden folgende Unterlagen der Gesamtrevision Ortsplanung Schenkon öffentlich aufgelegt:

Die planerischen Grundlagen und Herleitungen sind in folgenden Beilagen dokumentiert:

Die Unterlagen liegen während 30 Tagen, vom 2. November bis 1. Dezember 2020, bei der Gemeindekanzlei der Gemeinde Schenkon während der ordentlichen Öffnungszeiten zur Einsicht auf.

Allfällige öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Einsprachen sind während der Auflagefrist schriftlich und im Doppel beim Gemeinderat Schenkon, «Ortsplanungsrevision», Schulhausstrasse 1, 6214 Schenkon, einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die Einsprachebefugnis richtet sich nach § 207 PBG.

Gemäss § 85 PBG gelten neue Nutzungspläne und neue Bau- und Nutzungsvorschriften ab dem Zeitpunkt ihrer öffentlichen Auflage als Planungszone.

Mitwirkung Ortsplanungsrevision - 9. September 2019 bis und mit 23. Oktober 2019

Genehmigung Räumliches Entwicklungskonzept (REK)

Berichte / Einladungen / Präsentationen